Vienna Grappling Club

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Membership

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    VGC 10er Block

    Duration 4 months
    Access 10 sessions
    Cost €150.00
    Programs All Programs
  • Select

    VGC Kids Membership 1 Day/Week

    Duration 6 months
    Access 1 days / week
    Cost €45.00 / month + €40.00 signup fee
    Programs Brazilian Jiu Jitsu Kids
  • Select

    VGC Membership

    Duration 6 months
    Access Unlimited
    Cost €95.00 / month + €60.00 signup fee
    Programs Brazilian Jiu Jitsu, Brazilian Jiu-Jitsu Morning Class, Wrestling

Membership Documents

Waiver / liability release

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. VERTRAGSABSCHLUSS:
1.1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein integraler Bestandteil des Mitgliedsvertrages zwischen dem Vienna Grappling Club Kampfsport e.V. (im Folgenden kurz: VGC) und dem Mitglied. Die AGB gelten für die Dauermitgliedschaft, den 10er-Block und die Tageskarte. Das Mitglied erklärt sich ausdrücklich mit sämtlichen nachstehenden Bedingungen einverstanden.
1.2. Die Mitgliedschaft beim VGC ist persönlich und nicht übertragbar. Der Mitgliedsvertrag kommt zustande, wenn das VGC den vom Mitglied unterzeichneten Antrag auf Mitgliedschaft annimmt. Der Mitgliedsvertrag tritt an dem vereinbarten Beginndatum der Mitgliedschaft in Kraft. Der VGC behält sich das Recht vor, den Abschluss eines Mitgliedsvertrages abzulehnen, insbesondere bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben seitens des Mitgliedswerbers oder bei Zweifeln an seiner Bonität oder aus anderen Gründen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet.
1.3. Bei Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Abschluss eines Mitgliedsvertrages nur mit Einwilligung des Erziehungsberechtigten möglich. 

1.4.Bei Minderjährigen unter 14 Jahren kommt der Mitgliedsvertrag mit dem Erziehungsberechtigten zustande. Für Kinder unter 14 Jahren ist zusätzlich die Begleitung durch einen Erziehungsberechtigten oder eine vom Erziehungsberechtigten autorisierte Aufsichtsperson zum ersten Training erforderlich, sofern keine gesonderte Vereinbarung mit dem VGC getroffen wurde. Der Erziehungsberechtigte erklärt sich zudem damit einverstanden, für die Einhaltung der Vertragsbedingungen durch das minderjährige Mitglied zu haften. Der Erziehungsberechtigte verpflichtet sich ebenso wie das minderjährige Mitglied zur Einhaltung der Hausordnung.

2. NUTZUNG DES VIENNA GRAPPLING CLUBS
2.1. Die Mitgliedschaft berechtigt das Mitglied zum Besuch der vom VGC angebotenen Kurse und Leistungen. Der Trainingsplan mit den Kurszeiten wird auf der Website www.viennagrapplingclub.at veröffentlicht. Der VGC behält sich das Recht vor, sein Angebot und die Kurszeiten einseitig zu ändern, basierend auf betrieblichen Erfahrungen und den Wünschen der Mitglieder sowie abhängig von der Mitgliedsfrequenz. Das Mitglied hat bei solchen Änderungen des Angebots oder der Kurszeiten keinen Anspruch auf Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen. Es kann auch zu Einschränkungen bei den angebotenen Kursen aufgrund von Reinigungs-, Wartungs-, Reparatur- und Umbauarbeiten kommen. Das Mitglied hat in solchen Fällen keinen Anspruch auf Rückerstattung, sofern die Einschränkungen zumutbar sind und sachlich gerechtfertigt.

2.2 An Feiertagen findet kein reguläres Training statt. Darüber hinaus behält sich der VGC vor, bis zu 2 Wochen pro Kalenderjahr wegen Urlaub, Trainingswochen oder einschlägigen Seminaren geschlossen zu halten. Die Mitgliedsbeiträge werden für diese Zeit nicht rückerstattet.

2.3. Das Mitglied verpflichtet sich, die Einrichtungen des Vienna Grappling Clubs sorgsam zu nutzen und schonend zu behandeln.

3. MITGLIEDSBEITRAG UND AKTIVIERUNGSGEBÜHR:
3.1. Das Mitglied hat sich vertraglich verpflichtet, eine einmalige Anmeldegebühr in Höhe von € 60,00 bzw € 40,00 für Kinder  zu zahlen, die im Mitgliedschaftsvertrag festgelegten Termin zu begleichen ist. Mit der Anmeldegebühr werden die Verwaltungskosten des VGC in Bezug auf den Beginn der Mitgliedschaft abgedeckt. 
3.2. Der monatliche Mitgliedsbeitrag ist jeweils am 1. Werktag eines Monats im Voraus fällig, jedoch hat das Mitglied die Möglichkeit, Vorauszahlungen zu leisten. Sollte das Mitglied mit der Bezahlung auch nur eines Teils des Mitgliedsbeitrages in Verzug geraten, ist der VGC berechtigt, dem Mitglied den Zutritt zu den Einrichtungen zu verwehren, bis die Zahlung erfolgt ist.


3.3. Im Falle von Zahlungsverzug ist der VGC berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% p.a. zu berechnen. Darüber hinaus können für jede Mahnung Bearbeitungsgebühren in Höhe von EUR 10,00 sowie sämtliche angefallene der zweckentsprechenden Rechtsverfolgung dienende Kosten von Inkassobüros sowie Rechtsanwälten in Rechnung gestellt werden.
3.4. Falls das Mitglied eine Bank-Einzugsermächtigung für die monatlichen Mitgliedsbeiträge erteilt hat, trägt es sämtliche Rücklastgebühren der Bank.
3.5. Im Falle, dass die Einrichtungen des VGC aus persönlichen Gründen des Mitglieds nicht genutzt werden können, erfolgt keine Rückerstattung von Mitgliedsbeiträgen. Dies berührt jedoch nicht das Recht zur vorzeitigen Auflösung des Vertrages bei Vorliegen eines wichtigen Grundes, der nicht vom Mitglied schuldhaft herbeigeführt wurde.
3.6. Das Mitglied hat keinen Anspruch darauf, von einem bestimmten Trainer unterrichtet zu werden oder stets dieselben Kurse zu denselben Zeiten besuchen zu können. Ebenso hat das Mitglied keinen Anspruch auf die Nutzung eines bestimmten Einrichtungsgegenstandes des VGC.
3.7. Sollte es infolge außergewöhnlicher Zufälle durch Gesetze und/oder Verordnungen zu einer vorübergehenden Schließung von Sportstätten/der VGC-Einrichtung (z.B. Betretungsverbote) kommen, berechtigt dies nicht das Mitglied zur Rückerstattung von bereits bezahlten Mitgliedsbeiträgen und entbindet das Mitglied auch nicht von der Verpflichtung zur Bezahlung der laufenden Mitgliedsbeiträge.

4. WERTSICHERUNG:
Es wird die Wertbeständigkeit des Mitgliedsbeitrages vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 oder ein an seine Stelle tretender Index. Das VGC behält sich das Recht vor, die Mitgliedsbeiträge jährlich einer Überprüfung zu unterziehen und diese entsprechend der Veränderung der für das vorangehende Kalenderjahr veröffentlichten Indexzahl anzupassen, frühestens jedoch nach Ablauf von zwei Monaten ab Vertragsabschluss. Die Nichtausübung des Rechts auf Wertanpassung stellt keinen Verzicht auf spätere Wertanpassungen dar.

5. DAUER UND KÜNDIGUNG:
5.1. Der Mitgliedsvertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen, wobei eine Mindestvertragsdauer von sechs Monaten gilt. Die Gültigkeit des '10er Blocks' beträgt 4 Monate. Eine Kündigung ist erstmals zum Ende dieser sechs Monate unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich möglich. Danach kann der Vertrag jederzeit mit einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten schriftlich gekündigt werden.
5.2. Unabhängig von einer ordentlichen Kündigung kann der Mitgliedsvertrag von beiden Vertragsparteien aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung aufgelöst werden. Für das Mitglied liegt ein wichtiger Grund ausschließlich dann vor, wenn das Mitglied durch ein fachärztliches Attest nachweist, dass es infolge einer schweren Erkrankung, Verletzung oder Schwangerschaft, die bei Vertragsabschluss noch nicht bekannt war, die Leistungen und Einrichtungen des VGC 's für mehr als drei Monate nicht nutzen kann. Für den VGC liegt ein wichtiger Grund, der zur sofortigen Vertragsauflösung berechtigt, dann vor, wenn das Mitglied: 
a. Einrichtungen bzw. Ausstattungen vom VGC vorsätzlich oder grob fahrlässig beschädigt,
b. die Sicherheit anderer Mitglieder gefährdet oder diese belästigt,
c. Hygienevorschriften vom VGC nicht einhält oder Weisungen des VGC-Personals, insbesondere der dort tätigen Trainer, nicht befolgt,
d. sich grob ungebührlich verhält (z.B. Tätlichkeiten, Bedrohungen, Beleidigungen, sexuelle Belästigungen, Diebstahl, etc.) oder gegen den Mitgliedsvertrag verstößt.


6. HAFTUNG
6.1. Eine Haftung vom VGC ist bei leichter Fahrlässigkeit für sämtliche Schäden, ausgenommen Personenschäden, ausgeschlossen.
6.2. Das Mitglied wird darauf hingewiesen, dass das VGC keine Haftung für persönliche Gegenstände oder Wertgegenstände des Mitglieds übernimmt. Im Falle eines Diebstahls durch ein Mitglied behält sich das VGC das Recht vor, den Vertrag sofort zu kündigen und eine Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft zu erstatten.
6.3. Der Mitgliedsvertrag berechtigt das Mitglied zur Nutzung der Garderobe ausschließlich während seines Aufenthalts im VGC. Das Nutzungsrecht endet beim Verlassen der Räumlichkeiten. Das Mitglied muss die Garderobe vor Verlassen des VGC räumen. Der VGC behält sich das Recht vor, liegen gelassene Gegenstände zu räumen. Gefundene Gegenstände werden für eine angemessene Zeit aufbewahrt und dann entsorgt. Der VGC haftet nicht für verlorene Gegenstände in der Garderobe.
6.4. Durch seine Unterschrift bestätigt das Mitglied, dass es in geeigneter körperlicher Verfassung ist, um die Kurse und Einrichtungen des VGC zu nutzen. Der VGC übernimmt keine Haftung für Verletzungen oder Schäden, die während der Nutzung der Einrichtungen oder der Teilnahme an Kampfsportangeboten entstehen. Der VGC haftet insbesondere nicht für Verletzungen, die durch andere Mitglieder oder Trainer verursacht werden.
6.5. Der VGC behält sich das Recht vor, von jedem Mitglied eine ärztliche Bestätigung zu verlangen, die die körperliche Eignung für die Nutzung der Einrichtungen bescheinigt. Bis zur Vorlage einer solchen Bestätigung kann dem Mitglied der Zutritt zu den Einrichtungen verwehrt werden.

6.6. Bei Minderjährigen obliegt es dem Erziehungsberechtigten, sicherzustellen, dass das Kind für das Training gesundheitlich geeignet ist. Im Zweifelsfall kann der VGC verlangen, dass eine ärztliche Bestätigung über die Sporttauglichkeit vorgelegt wird. Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Gefahr. Der VGC übernimmt keine Haftung für gesundheitliche Schäden, die auf nicht offengelegte Vorerkrankungen oder unsachgemäße Ausführung der Übungen zurückzuführen sind.

7. ORT DER LEISTUNGSERBRINGUNG UND AKTUALISIERUNG VON MITGLIEDSINFORMATIONEN
7.1. Der Erfüllungsort für alle Leistungen des Vienna Grappling Clubs ist die Barmherzigengasse 17, 1030 Wien. Sollte es zu einem Standortwechsel kommen und die neue VGC-Einrichtung außerhalb von Wien liegen, hat das Mitglied das Recht, den Mitgliedsvertrag aus wichtigem Grund vorzeitig zu kündigen.
7.2. Jegliche Änderungen bezüglich Adresse, Kontaktdaten und Bankverbindungen sind dem VGC umgehend schriftlich mitzuteilen.

8. LEHRTÄTIGKEIT
8.1 Das Mitglied verpflichtet sich, ohne schriftliche Erlaubnis des VGC, keine eigene Schule mit den im VGC gelernten Kampfsportarten/Künsten in 1030 Wien zu eröffnen, sowie nicht die Kennzeichen/Marke der Schule zu verwenden. Bei Nichtbeachtung behält sich der VGC ein entsprechendes rechtliches Vorgehen vor.


Datenschutz und Persönlichkeitsrechte:

Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass seine Daten dauerhaft gespeichert werden und ausschließlich für die Begründung, Durchführung und Abwicklung seiner Mitgliedschaft verwendet werden. Des Weiteren dürfen diese Daten genutzt werden, um Angebote für ähnliche Leistungen an die angegebene E-Mail-Adresse zu senden. Das Mitglied kann der Verarbeitung seiner Daten jederzeit widersprechen, indem es eine Mitteilung an viennagrapplingclub@gmail.com oder postalisch an Vienna Grappling Club Kampfsport e.V, Barmherzigengasse  17/6/1, 1030 Wien sendet.

Das Mitglied stimmt außerdem ausdrücklich zu, dass sämtliches Film- und Fotomaterial, das in der VGC Einrichtung erstellt wird, in allen Medien veröffentlicht, vervielfältigt oder anderweitig weitergegeben werden darf. Dies gilt insbesondere für die Webseite vom VGC und andere soziale Medien. Gleiches gilt für Foto- und Filmaufnahmen, die bei Veranstaltungen (z.B. Wettkämpfen) gemacht werden, die vom VGC organisiert werden oder an denen der VGC und seine Mitglieder teilnehmen.

Anwendbares Recht und Gerichtsstandvereinbarung:

Dieser Vertrag unterliegt ausschließlich österreichischem Recht unter Ausschluss von Kollisionsnormen. Als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Mitgliedsvertrag wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts in Wien vereinbart. Für Klagen gegen Verbraucher im Sinne des KSchG gilt der Gerichtsstand als vereinbart, in dessen Sprengel sich der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Beschäftigungsort des Verbrauchers befindet.

Sonstiges

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Mitgliedsvertrages ungültig oder anderweitig unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Ungültige und unwirksame Bestimmungen werden durch gültige Bestimmungen ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck und dem ursprünglichen Vertragswillen der Parteien möglichst nahe kommen.

Rechnungsadresse:

Vienna Grappling Club Kampfsport e.V

Barmherzigengasse  17/6/1
1030 Wien

Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich mit den AGB des Vienna Grappling Club Kampfsport e.V. einverstanden und bestätige, dass alle in dem Registrierungs-Formular gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind.

Done Clear Sign Below:

**English translation below**

Hausordnung

 Respekt

1.Den Anweisungen des Kursleiters ist Folge zu leisten.

2. Der Umgang mit allen Trainingspartner ist freundlich und respektvoll zu halten, unabhängig von Gürtelfarbe, Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Sexualität. Sexuelle Belästigung und Übergriffe sind verboten. Es ist darauf zu achten, dass niemand mutwillig verletzt wird. Stärkere Mitglieder mit mehr Erfahrung, Kraft oder Gewicht nehmen Rücksicht auf schwächere Mitglieder und passen ihre Trainingsverhalten entsprechend an. Wenn sich ein Mitglied beim Training mit einem bestimmten Trainingspartner nicht wohlfühlt, so steht es dem Mitglied frei, das Training mit der Person abzulehnen und dem Kursleiter mitzuteilen.

3. Das Studio ist ein politisch neutraler Raum. Die Äußerung extremistischer Ansichten ist zu unterlassen. Entsprechende Symbole der Zugehörigkeit (Klamottenmarken aus extremistischer Szene, Schriftzüge, Tatoos, Patches, etc.) zu extremimistischen oder gewalttätigen politischen Parteien und Gruppierungen sind zu unterlassen.

 Hygiene

4. Auf eine adäquate Körperhygiene ist bei einem Kontaktsport unbedingt zu achten. Die Sportkleidung muss vor jedem Training gereinigt werden und frei von unangenehmen Gerüchen sein. Zum Training mit Gi wird ein Kimono getragen, der sauber ist und keine Löcher aufweist. Zum No-Gi Training wird ein eng anliegendes Oberteil und Hose getragen, ohne Taschen oder Reißverschlüsse. Auch völlig neue Sportbekleidung muss vor dem ersten Tragen gewaschen werden. Lange Haare müssen mit einem weichen Haarband zusammengebunden werden. Finger- und Zehennägel sind kurz zu halten. Ringe, Ketten- und Piercings sind abzulegen oder abzukleben.

5. Die Matten werden nur barfuß oder mit Socken betreten. In Ausnahmen ist das Tragen von Socken beim Training erlaubt, sollte eine kleine Verletzung vorliegen. Auch das Tragen von Ringer- und Boxschuhen ist auf der Mattenfläche nicht erlaubt. Der Weg zwischen Umkleideraum bzw. Toilette und Mattenflöche ist in Badeschlappen(Flip Flops) zurückzulegen. Bei Krankheiten (Erkältungen, Fußpilz, bakterielle Infektion etc.) sind Mitglieder angehalten einen Arzt aufzusuchen und den Kursleiter zu informieren. Bei ansteckenden Krankheiten ist das Training zu pausieren.

6. Verschmutzungen der Matte muss der Verursacher umgehend beseitigen (Desinfektionsmittel und Papierhandtücher stehen auf dem Fensterbrett).

 Ordnung

7. Das Ablegen von Gegenständen (Rucksäcken, Kleidung, spitzen Gegenständen, Trinkflaschen, Nahrungsmitteln etc.)  auf der Mattenfläche ist verboten. Keine offenen Getränke und Speisen im Trainingsbereich.

8. Gegenstände, die in die Räumlichkeiten gebracht wurden, sind wieder mitzunehmen. Eventuelle Gegenstände, welche von den Kursteilnehmern in den Räumlichkeiten vergessen werden entsorgt, soweit keine anderweitigen Informationen vorliegen.

9. Im Raum gibt es keine Brandmeldeanlage. Bei Entdecken eines Brandes ist die Feuerwehr und Personen in den umliegenden Räumlichkeiten zu informieren.

10. Mit Wasser und Energie ist sparsam umzugehen.

11. Rauchen, und der Konsum von Alhohol oder anderen Drogen ist verboten. In den Räumlichkeiten sind keine Tiere erlaubt. In den Räumlichkeiten ist es nicht erlaubt, Feuer zu entfachen. In den Räumlichkeiten und auf dem Weg nach draußen ist darauf zu achten, dass der Lärmpegel möglichst auf einem Niveau zu begrenzen ist, welcher nicht zu Beschwerden der Hausbewohner führt. 

 Aufsichtspflicht

12. Der VGC übernimmt die Aufsichtspflicht für Minderjährige unter 14 Jahren ausschließlich während der offiziellen Trainingszeiten. Vor Beginn und nach dem Ende des Trainings liegt die Verantwortung bei den Erziehungsberechtigten. Kinder unter 14 müssen nach dem Training von einem Erziehungsberechtigten oder einer schriftlich autorisierten Person abgeholt werden. Eine selbstständige Heimkehr minderjähriger Mitglieder ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Erlaubnis des Erziehungsberechtigten gestattet. Der VGC übernimmt keine Haftung für minderjährige Mitglieder außerhalb der offiziellen Trainingszeiten oder außerhalb der Trainingsräumlichkeiten.

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House Rules

 Respect

1. The instructions of the instructor must be followed.

2. All training partners must be treated in a friendly and respectful manner, regardless of belt color, skin color, religion, gender or sexuality. Sexual harassment and assault are prohibited. Care must be taken to ensure that no one is willfully injured. Stronger members with more experience, strength or weight show consideration for weaker members and adapt their training behavior accordingly. If a member does not feel comfortable training with a particular training partner, the member is free to refuse training with that person and inform the instructor.

3. The studio is a politically neutral space. The expression of extremist views is prohibited. Corresponding symbols of affiliation (clothing brands from extremist scenes, lettering, tattoos, patches, etc.) to extremist or violent political parties and groups are prohibited.

 

 Hygiene

4. It is essential to ensure adequate personal hygiene during contact sports. Sports clothing must be cleaned before each training session and be free of unpleasant odors. A kimono that is clean and has no holes is worn for training with a gi. A tight-fitting top and trousers without pockets or zippers are worn for no-gi training. Even completely new sportswear must be washed before being worn for the first time. Long hair must be tied up with a soft hair band. Finger and toe nails must be kept short. Rings, necklaces and piercings must be removed or taped.

5. The mats may only be entered barefoot or with socks. In exceptional cases, socks may be worn during training if there is a minor injury. The wearing of wrestling and boxing shoes is also not permitted on the mat area. The path between the changing room or toilet and the mat area must be covered in slippers (flip flops). In the event of illness (colds, athlete's foot, bacterial infection, etc.), members are required to consult a doctor and inform the instructor. Training must be paused in the event of infectious diseases.

6. The person responsible must clean up any soiling of the mat immediately (disinfectant and paper towels are available).

 Order

7. It is forbidden to place objects (rucksacks, clothing, sharp objects, drinking bottles, food, etc.) on the mat area. No open drinks or food in the training area.

8. Objects that have been brought into the premises must be taken back. Any items forgotten by course participants on the premises will be disposed of unless otherwise informed.

9. There is no fire alarm system in the room. If a fire is discovered, the fire department and persons in the surrounding premises must be informed.

10. Water and energy must be used sparingly.

11. Smoking and the consumption of alcohol or other drugs is prohibited. Animals are not allowed on the premises. It is not permitted to light fires on the premises. On the premises and on the way out, care must be taken to limit the noise level to a level that does not cause discomfort to the residents.

 Duty of supervision

12. The VGC assumes responsibility for the supervision of minors under the age of 14 only during official training times. Before the start and after the end of training, responsibility lies with the legal guardian. Children under 14 must be collected after training by a parent or guardian or a person authorised in writing. Underage members may only return home on their own with the express written permission of their legal guardian. The VGC accepts no liability for underage members outside the official training times or outside the training facilities.

Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich mit der Hausordnung des Vienna Grappling Club Kampfsport e.V. einverstanden/ I agree to the house rules of the Vienna Grappling Club Kampfsport e.V.

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    +436703536370

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    Barmherzigengasse 17
    Vienna, Vienna 1030, AT

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    viennagrapplingclub@gmail.com

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